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Skiurlaub in Italien - Wintersport in den Bergen
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Vom 1. November bis 31. März gelten in 16 Südtiroler Gemeinden Verkehrseinschränkungen, falls zugelassene Grenzwerte der Feinstaubbelastung überschritten werden. Je nach Verschmutzungsgrad treten strengere Maßnahmen in Kraft. Generell gilt ein Fahrverbot zwischen 7 und 10 Uhr und 16 bis 19 Uhr für Fahrzeuge der Norm Euro 0 und Euro 1 in den Innenstädten. Neu in diesem Jahr ist die Ausweitung der Regel auf Zweitaktmotorräder. Besucher der Gemeinden sollten sich an die Ausschilderung halten und Innenstädte meiden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von mindestens 71 Euro.
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